Gemeinnützig seit 1999 · Infektiologie · Aufklärung · Patientenhilfe
Wissenschaftlich fundiert Internationales Expertennetzwerk Gemeinnütziger Verein
Verein & Aktuelles

Unsere Geschäftsgrundlage

Rechtliche Grundlagen, Kostenerstattung nach § 2 Abs. 1a SGB V, MDK-Widerspruchsverfahren und Patientenbegleitung des VBCI e.V.

Der Verein zur Bekämpfung chronischer Infektionskrankheiten e.V. (VBCI e.V.) arbeitet als gemeinnützige, weltanschaulich neutrale und unabhängige Patienten- und Aufklärungsorganisation. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, private Spenden, Schutzgebühren für Fachpublikationen und Fördermittel. Da die Erforschung und biologische Kausaltherapie chronischer Multisysteminfektionen im bestehenden Kassensystem strukturell benachteiligt ist, schaffen wir mit unserer Geschäftsgrundlage maximale Transparenz für Hilfesuchende, Behandler und Kostenträger.


1. Die Realität der Kostenerstattung im deutschen Gesundheitssystem

Eine vollständige und reibungslose Übernahme der Diagnostik- und Therapiekosten durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist bei chronischen Infektionsverläufen derzeit die Ausnahme. Gesetzliche Kassen verweisen im Regelfall auf starre Labor- und Behandlungsrichtlinien, die subakut persistierende Zoonosen und zelluläre Nachweisverfahren nicht abbilden.

Patienten müssen sich deshalb auf einen engagierten, mitunter langwierigen Prozess zur Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche einstellen. Der VBCI e.V. lässt Betroffene in dieser Auseinandersetzung nicht allein, sondern vermittelt fundierte Aufklärungsgrundlagen des Vereins und unterstützt bei der formalen Vorbereitung von Erstattungsanträgen.


2. Rechtliche Grundlagen: Der Nikolaus-Beschluss (§ 2 Abs. 1a SGB V)

Ein zentraler juristischer Hebel zur Durchsetzung von Spezialdiagnostik und Off-Label-Therapien bei chronischen Multisystemerkrankungen ist § 2 Abs. 1a SGB V, der auf dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Nikolaus-Beschluss, 1 BvR 347/98) basiert.

Versicherte haben demnach einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Kostenübernahme von Methoden außerhalb des GKV-Leistungskatalogs, wenn folgende drei Kriterien erfüllt sind:

  1. Schwere, lebensbedrohliche oder wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung: Chronische Spät-Borreliosen, persistierende Rickettsiosen und ME/CFS mit irreversiblem Verlust der Lebensqualität und Erwerbsfähigkeit erfüllen diese Schweregrade.
  2. Fehlen einer allgemein anerkannten Standardbehandlung: Wenn Standard-Kurzzeitantibiosen versagt haben oder keine kurativen Schulmedizinthrakten existieren.
  3. Nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder spürbare Besserung: Nachweisbar durch international publizierte Studien, Fallberichte der Pasteur-Schule oder fachärztliche Gutachten.

3. Der 4-Schritte-Leitfaden für Patienten im Erstattungsverfahren

Gemeinsam mit spezialisierten Medizinrechtlern (wie der Kanzlei Rainer Kegel, München) empfiehlt der VBCI e.V. folgendes strukturiertes Vorgehen:

  • Schritt 1: Formeller Antrag vor Behandlungsbeginn
    Reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für Spezialanalytik und Schaukeltherapie ein. Fügen Sie eine ausführliche ärztliche Begründung bei.
  • Schritt 2: Strukturierte Begründung mit Fachliteratur
    Untermauern Sie den Antrag mit Verweisen auf unsere Fachpublikationen, wie die Transparente Patienteninformation oder internationale Leitlinien.
  • Schritt 3: Fristgerechter Widerspruch bei MDK-Ablehnung
    Lehnt die Kasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes (MD) ab, legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein und fordern Sie das vollständige MDK-Gutachten zur fachlichen Gegendarstellung an.
  • Schritt 4: Klage vor dem Sozialgericht & Prozesskostenhilfe
    Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte gerichtskostenfrei. Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.

4. Solidarkonzepte für sozial schwache Patienten

Für Hilfesuchende, die durch ihre chronische Erkrankung in wirtschaftliche Not geraten sind, hat der Verein Unterstützungsstrukturen aufgebaut. Im Rahmen der Finanzierung durch Crowdfunding und Spenden sowie durch Kooperationen mit gemeinnützigen Stiftungen setzen wir uns dafür ein, dass lebenswichtige Diagnostik nicht am Geldbeutel scheitert.

Unsere politischen Initiativen zur grundlegenden Reform der Kostenerstattung formulieren wir in den Politische Forderungen für verbesserte Patientenversorgung. Die operative Umsetzung der Betreuung nach dem Erstkontakt erläutern wir in der Übersicht über die Ethische und methodische Vorgehensweise.

Erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte und Tätigkeitsbereiche des VBCI e.V. oder vereinbaren Sie ein individuelles VBCI-Beratungsgespräch.


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